Havarie Notfall Nummer: 09923 80180233 / Email info@restoil.de
Der Schutz des Bodens, des Grundwassers und die Erhaltung des Wasserkreislaufes sind die Gründe
dafür, dass jede Abscheideranlage in regelmäßigem Turnus, spätestens alle 5 Jahre, eine
Generalinspektion benötigt. Diese Überprüfung mit Dichtheitsprüfung gemäß DIN 1999-100 ist gesetzlich
vorgeschrieben: Im Rahmen der Generalinspektion müssen der ordnungsgemäße Zustand und der sachgemäße Betrieb lückenlos und umfassend protokolliert werden. Das genau leisten wir,
in ganz Süddeutschland – Anruf genügt: 09923 80190-300.
Unsere Mitarbeiter sind qualifiziert für die Wartung, Entleerung und Reinigung von Abscheideranlagen, also für alle verbindlichen Maßnahmen, die vor einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu erbringen sind.
Um nach der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung einen mängelfreien Betrieb sicherzustellen, erledigen wir alle erforderlichen Arbeiten umwelt- und bedarfsgerecht. Für sämtliche Arbeiten, die unsere qualifizierten Fachleute an Ihrer Abscheideranlage ausführen, sichern wir Termintreue und Verlässlichkeit zu, sowie natürlich konkurrenzfähige Preise.
IIm Rahmen der Generalinspektion ist für jede
Abscheideranlage ein umfangreicher Prüfbericht zu erstellen.
(Ausführlich nachzulesen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit diesem Link).
Nur ein lückenloser Prüfbericht über die Durchführung der Generalinspektion mit exakter Zustandsbeschreibung, Klassifizierung und Fristen zur Behebung von Mängeln gibt dem Betreiber eines Ölabscheiders Rechtssicherheit.
Lückenlos bedeutet, dass die Dokumentation der Ordnungsprüfung erbracht sein muss, dass Anschluss-, Bestands- und Betriebsdaten belegt sein müssen, dass Nachweise zur Bemessung, zur durchgängig geführten Eigenkontrolle und zur regelmäßigen Wartung in korrekter Form vorliegen müssen; dass die Entnahme und Entsorgung, der bau- und anlagentechnische Zustand, die Dichtheit der Abscheideranlage sowie die Dichtheit der Zu- und Ablaufleitungen u. v. a. m. exakt protokolliert sind. Damit bestimmt keine Fragen offen bleiben, wenn der Prüfbericht über die Durchführung einer Generalinspektion den Aufsichtsbehörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.
Viele rechtliche und fachtechnische Grundlagen regeln heute den Betrieb von Abscheideranlagen. Die umfänglichen Betreiberpflichten sind durch EU-Richtlinien, die Gesetze des Bundes, die Gesetze der Länder und die untergesetzlichen Verordnungen und Verwaltungs-vorschriften unwiderleglich geregelt.
Bei der Generalinspektion ihrer Abscheideranlage gehen Unternehmen aus ganz Süddeutschland deshalb zunehmend auf Nummer sicher. Denn unsere Firma arbeitet nicht mit Nachunternehmern, sondern behandelt die ölhaltigen Abfälle in einer eigenen, nach BImSchG genehmigten chemisch-physikalischen Behandlungsanlage. Diese CP-Anlage zählt in Europa zu den modernsten, d. h. technisch fortschrittlichsten Anlagen. Die Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgt vollständig belegt − ent-sprechend der Nachweisverordnung in der seit 1. April 2010 gültigen Fassung – und ist damit rechtssicher. Wir bieten unseren Kunden also im Rahmen der Generalinspektion einmal mehr die beste Form der Sicherheit, durch eANV, den Entsorgungsnachweis mit elektrischer Signatur.
Ob Reinigung und Wartung des Ölabscheiders oder Generalinspektion (Überprüfung) oder Sanierung - wir sind a.) für Sie da in ganz Süddeutschland und erbringen b.) alle Leistungen aus einer Hand – zuverlässig, fachmännisch, rechtssicher und kostenbewusst. Das ist zunehmend gefragt in München, in Regensburg, Augsburg, Passau, Nürnberg und sogar in Würzburg. Unser Kundenstamm in Niederbayern, Oberbayern und der Oberpfalz wächst täglich. Wir freuen uns, wenn auch Sie bald entscheiden:
Generalinspektion ist die Aufgabe für die Spezialisten von RESTOil.
RESTOil ist in Niederbayern, Oberbayern und der Oberpfalz – und darüber hinaus – ein kompetenter Partner, der bei einem Notfall die Feuerwehr, die Betriebsfeuerwehr und das Wasserwirtschaftsamt auf Zuruf unterstützt. Denn wir können bis zu einem Dutzend modernste Saug-Druck-Tankfahrzeuge mit integrierter Wasserrückgewinnung einsetzen, um bei einem Ölunfall oder einem Unfall mit anderen wassergefährdenden Stoffen zu helfen. Für Unternehmen, die mit einer Havarie zu kämpfen haben oder eine Leckage feststellen, sind wir 24/7 verfügbar.
Wählen Sie die Notfall-Rufnummer 09923 80180 233 für ganz Süddeutschland oder unser zentrales Service-Telefon: 09923 80180 300