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Generalinspektion nach DIN 1999 in ganz Süddeutschland + Wartung für die Abscheideranlage + Entleerung und Entsorgung + zuverlässiger Service + Notfall-Service 24 h/ 7 T
      Generalinspektion nach DIN 1999 in ganz Süddeutschland    + Wartung für die Abscheideranlage    + Entleerung und Entsorgung    + zuverlässiger Service     + Notfall-Service 24 h/ 7 T

Generalinspektion nach DIN 1999

Überprüfung Im Rahmen der regelmäßigen, spätestens alle fünf Jahre zu wiederholenden Generalinspektion mit Funktions- und Dichtigkeitsprüfung der gesamten Abscheideranlage nach DIN 1999-100 bzw. DIN EN 858-2. Die ausschließliche Verwendung von modernsten Prüf- bzw. Messgeräten (mit LGA-Zulassung) reduziert die Prüfzeiten und trägt zur Kostenersparnis bei. Einzelheiten dazu erfahren Sie direkt auf der Internetseite von RESTOil.

 

Im Rahmen der Generalinspektion ist für jede Abscheideranlage ein umfangreicher Prüfbericht zu erstellen. (Ausführlich nachzulesen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit diesem Link)

Nur ein lückenloser Prüfbericht über die Durchführung der Generalinspektion mit exakter Zustandsbeschreibung, Klassifizierung und Fristen zur Behebung von Mängeln gibt dem Betreiber eines Ölabscheiders Rechtssicherheit.

 

Lückenlos bedeutet, dass die Dokumentation der Ordnungsprüfung erbracht sein muss, dass Anschluss-, Bestands- und Betriebsdaten belegt sein müssen, dass Nachweise zur Bemessung, zur durchgängig geführten Eigenkontrolle und zur regelmäßigen Wartung in korrekter Form vorliegen müssen; dass die Entnahme und Entsorgung, der bau- und anlagentechnische Zustand, die Dichtheit der Abscheideranlage sowie die Dichtheit der Zu- und Ablaufleitungen u. v. a. m. exakt protokolliert sind. Damit bestimmt keine Fragen offen bleiben, wenn der Prüfbericht über die Durchführung einer Generalinspektion den Aufsichtsbehörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.

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