Alle Abscheideranlagen müssen vor der Inbetriebnahme und danach in einem regelmäßigen Abstand von maximal fünf Jahren einer Generalinspektion unterzogen werden.
Bei einer Generalinspektion sind normgemäß verschiedene Prüfungen durchzuführen. Dazu gehören:
Restoil führt die Generalinspektion der Anlage durch, die Anlage muss vorab jedoch vollständig entleert und gereinigt sein. Gerne können Sie uns auch für die Entleerung, Reinigung und Wartung im Raum Passau beauftragen.
Rohrleitung: Auch die Zulaufl eitung zum Abscheider unterliegt strengen Regelungen im Bezug auf Werkstoff - auswahl, Art der Dichtungen und Dichtheit. Die Überprüfung erfolgt nach DIN EN 1610 oder entsprechend der DIN-Mitteilung 9-2006.