Ist Ihr Leichtflüssigkeitsabscheider (Ölabscheider) noch funktionstüchtig?
Wann wurde das letzte Mal eine Wartung durchgeführt? Wurden die durchgeführten Leerungen in einem Betriebstagebuch festgehalten?
WICHTIG: Der Gesetzgeber fordert in der DIN 1999-100 (Leichtflüssigkeitsabscheider) und in der DIN 4040-100 / DIN EN 1825-2:
iWir überprüfen zuverlässig Leichtflüssigkeitsabscheider (Ölabscheider) – bei der Generalinspektion (in München auch in Absprache mit der MSE). Gerne führen wir auch die Sachkundigenprüfung für Sie durch. Die notwendigen Unterlagen werden ebenfalls von uns für Sie erstellt. Diese Leistung bieten wir seit über 15 Jahren zuverlässig in Süddeutschland für Sie an.
Kontaktieren Sie uns und profitieren von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Abscheider und Generalinspektion.
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Abscheiderservice München GmbH:
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